MCV

Zum Jahreswechsel 2004/2005 trat eine neue EU-Verordnung 178/2002 in der gesamten EU in Kraft.
Diese regelt unter anderem die Rückverfolgung von Zutaten in der Produktion von Lebensmitteln und die Nachverfolgung der Lieferung zum Käufer. Ein Ignorieren dieser Verordnung wird sicherlich nach einer kurzen "Schonfrist" durch verstärkte Kontrollen unterbunden werden.
Damit für Sie der (durch diese Verordnung aufgezwungene) zusätzliche Verwaltungsaufwand so gering wie möglich ist, wurde in die neue Version Marvin 5.0 ein entsprechendes Programmmodul integriert.
Diese Chargenrückverfolgung ermöglicht Ihnen auf einfachste Art und Weise, diese EU-Verordnung in Ihrem Betrieb umzusetzen. So können Sie damit den Weg eines Rohstoffes vom Einkauf bzw. der Anlieferung bis zum fertigen Brötchen lückenlos dokumentieren. Auch verkaufte Waren können schnell und unkompliziert bis zum Lieferanten der Rohstoffe zurückverfolgt werden.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb den aktuellen rechtlichen Vorschriften dieser neuen Verordnung entspricht

